Recht am eigenen Bild

Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen.~Kurt Tucholsky

Der § 22 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (abgekürzt KUG oder KunstUrhG) bestimmt dazu folgendes:

“Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.”

Dabei handelt es sich um ein Antragsdelikt, d. h. sie wird nur auf Antrag desjenigen verfolgt, dessen Bild veröffentlicht wurde. Das Strafmaß reicht dazu bis zu einem Jahr.

Nach § 23 KUG dürfen ohne Einwilligung Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte (Abs. 1 Nr. 1), Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen (Abs. 1 Nr. 2), Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben (Abs. 1 Nr. 3) und Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient (Abs. 1 Nr. 4) “verbreitet und zur Schau gestellt werden”.

Zu beachten ist zudem § 201a StGB: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Hier heißt es:

“(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.”

(Rechtliche Themen wollen wir auf dieser Seite nur kurz anreißen. Generell gibt es im Internet wesentlich weiter- und tiefergehende Informationen zu diesen Themen!)

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