Panoramafreiheit

Welches meiner Fotos mein Favorit ist? Das, was ich morgen machen werde.~Imogen Cunningham

Die Panoramafreiheit erlaubt es in Deutschland jedermann, urheberrechtlich geschützte Werke, die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiederzugeben, ohne dafür die sonst erforderliche Genehmigung einholen zu müssen. Dem entgegen steht zum Beispiel der § 201a StGB: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Hier heißt es:

“(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.”

Also bitte trotz Panoramafreiheit nicht über irgendwelche Mauern oder in Häuser fotografieren!!!

(Rechtliche Themen wollen wir auf dieser Seite nur kurz anreißen. Generell gibt es im Internet wesentlich weiter- und tiefergehende Informationen zu diesen Themen!)

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