Burg Eltz

Man nähert sich auf leisen Sohlen, auch wenn es sich um ein Stillleben handelt. Auf Samtpfoten muß man gehen und ein scharfes Auge haben.~Henri Cartier-Bresson

Die Burg Eltz in Rheinland-Pfalz kann man von innen nur zwischen dem 01.04. und dem 31.10. besichtigen, von außen logischerweise das ganze Jahr.

Vom kostenpflichtigen Parkplatz (2 Euro, Wohnmobil 4 Euro) aus gelangt man zu Fuß innerhalb weniger Minuten zur Burg. Während der Öffnungszeiten fährt ein Shuttle-Bus die recht steile Strecke. Jeder Besucher hat zwei Möglichkeiten: Entweder man folgt dem Straßenverlauf am Ende des Parkplatzes über die asphaltierte Straße, die stellenweise wirklich steil nach unten führt. Die zweite Möglichkeit ist ein 500 Meter längerer Wanderweg durch den privaten (!) Wald, der nicht ganz so steil ist. Zu diesem Weg gelangt man rechtsseitig des ersten Parkplatzes auf der rechten Seite. Wir wählten übrigens die erste Variante für den Hin- und die zweite für den Rückweg.

Jährlich besuchen ca. 250.000 Menschen die Burg Eltz und bei unserem Besuch am 30. Jahrestag des Mauerfalls begegneten wir diversen Touristen, bei denen man von niederländisch über spanisch, englisch, italienisch und deutsch relativ viele verschiedene Sprachen hören konnte. Um das bekannte Instagram-Foto aufnehmen zu können, mußten wir eine knappe Viertelstunde ausharren, bis sämtliche Spaziergänger vom Kopfsteinpflaster des zur Burg führenden Weges verschwunden waren.

Wer sich noch an die Deutsche Mark erinnert, wird die Burg Eltz noch vom 500-DM-Schein kennen, dessen Rückseite sie zierte.

Fotos nur zu privaten Zwecken

Wie bereits oben erwähnt, führt ein Weg zur Burg Eltz, die sich in Privatbesitz befindet, durch einen Wald. Dieser gehört zum Grundstück der Burg und ist damit ebenfalls privat. Die Fotos, die man von der Burg macht, entstehen also nicht auf öffentlichem Straßenland, sondern auf Privatbesitz, so daß die sog. “Panoramafreiheit” keine Anwendung findet. Der Burgeigentümer gestattet das Fotografieren nur zur privaten Nutzung. Das sollte man also beachten!

Drohnenverbot

Auf dem gesamten Gelände, also Burg und Wald, herrscht striktes Flugverbot für Drohnen.

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2 Kommentare

  1. Hallo,

    danke für den Artikel und schönen Bilder.

    Hierzu habe ich eine Frage.

    [Zitat] Die Fotos, die man von der Burg macht, entstehen also nicht auf öffentlichem Straßenland, sondern auf Privatbesitz, so daß die sog. “Panoramafreiheit” keine Anwendung findet.

    Was genau bedeutet dieses für Bilder, welche man unter genau diesen Aufnahmesituationen gemacht hat und die man auf einer rein privaten, nicht kommerziellen Website einstellen möchte?
    Ist dafür die Einverständniserklärung des Burgeigentümers oder einen entsprechende Nennung auf der Website notwendig?

    Vielen Dank im Voraus.

    Gruß
    Peter

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